• Erlenstegenstrasse 113 90491 Nürnberg
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  1. Geltungsbereich
    a) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) finden auf alle Verträge zwischen der Universal Astra GmbH Erlenstegenstraße 113, 90491 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Mihail Blanari (nachfolgend UniversalAstra GmbH)und einem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend: Kunde) Anwendung.

b) Der Einbeziehung etwaig entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wird in einer schriftlichen Sondervereinbarung ausdrücklich zugestimmt. Sofern zwischen dem Verkäufer und dem Kunden individualvertragliche Vereinbarungen getroffen werden, haben diese gegenüber den Regelungen dieser AGB grundsätzlich Vorrang.

c) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne
dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Zustandekommen eines Vertrages/Kostenvoranschläge
    a) Unsere Kostenvoranschläge stellen kein bindendes Angebot an den Kunden dar. Sie sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend.

b) Der bindende Antrag erfolgt seitens des Kunden durch Auftragserteilung/Bestellung in schriftlicher, telefonischer, elektronischer oder sonstiger Form. Der Kunde hält sich für die Dauer von drei Wochen – beginnend mit dem Eingang des Angebotes – an sein Angebot gebunden.

c) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot des Kunden von uns durch eine schriftliche Erklärung angenommen wird, spätestens jedoch mit dem Beginn der Ausführung des Auftrags, oder wenn wir ein ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnetes Angebot unterbreiten und dieses Angebot ohne Einschränkungen und Änderungen
von dem Kunden angenommen wird.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    a) Alle Preise verstehen sich bei Verträgen mit Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit Unternehmern gelten die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungs- bzw. Liefertermin mehr als 4 Monate vergangen sind und die Preisänderung auf eine aktuelle Kostensteigerung zurückzuführen ist, welche wir nicht zu vertreten haben. Eine Kostensteigerung liegt vor, wenn sich bis zur Leistung bzw.
Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die Vertriebskosten erhöhen. Dasselbe gilt, wenn sich Zölle erhöhen bzw. ein Zoll eingeführt wird oder sich Kostenänderungen aufgrund von Preiserhöhungen von Vorlieferanten oder wegen Wechselkursschwankungen ergeben. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.

c) Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren. Beruht die Gegenforderung nicht auf demselben Vertragsverhältnis, so kann der Kunde lediglich aufrechnen, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt sind, von uns anerkannt wurden
oder unstreitig sind.
d) Die Abtretung von Forderungen ist unzulässig, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen ist.5. Liefer- und Versandbedingungen

  1. Abschlagszahlungen, Sicherheiten
    a) Wir dürfen von dem Kunden für die nachgewiesenen erbrachten Leistungen insoweit Abschlagszahlungen verlangen, als durch die Leistung bereits ein Wertzuwachs bewirkt worden ist. Die Abschlagszahlungen sind nach der vertraglich vereinbarten Vergütung zu bemessen.

b) Die §§ 647 BGB (Unternehmerpfandrecht), 648 BGB (Sicherungshypothek des Bauunternehmers) und 648a BGB (Bauhandwerkersicherung) finden auch bei Verträgen mit Unternehmern Anwendung.

  1. Behördliche Genehmigungen, sonstige Bescheinigungen
    a) Behördliche Genehmigungen sind durch den Kunden so rechtzeitig einzuholen, dass zu keiner Zeit eine Behinderung des Terminablaufs entsteht.

b) Der Kunde trägt die Kosten bzw. Gebühren für die vorgeschriebenen bzw. für von ihm gewünschten Leistungsmessungen und/oder Abnahmen, die durch den TÜV oder ähnliche Institutionen durchgeführt werden.

  1. Liefer- und Leistungszeit, Haftung bei Verzug
    a) Leistungs- und Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind unverbindliche Angaben. Sie gelten nur annäherungsweise und beschreiben den voraussichtlichen Leistungs-/ Liefertermin. Die Leistungs-/ Lieferzeit beginnt erst dann zu laufen, wenn der Kunde die seinerseits geschuldeten Mitwirkungshandlungen
    ordnungsgemäß und vollständig erbracht hat.

b) Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen unserer Lieferanten trotz ordnungsgemäßer Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungsrisiko übernommen haben. Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete
Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat, so sind sowohl wir als auch der Kunde – unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche – berechtigt, hinsichtlich der von den Lieferstörungen betroffenen Menge bzw. Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Zum Rücktritt vom gesamten Vertrag ist der Kunde berechtigt, wenn ihm die Annahme einer Teillieferung unzumutbar ist.

c) Schadensersatzansprüche aus Liefer- und Leistungsverzug sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentlich sind diejenigen Vertragspflichten, die vertragswesentliche
Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.

  1. Mängelgewährleistung
    Soweit in diesen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag keine abweichende oder zusätzliche Regelung getroffen wird, gilt:

a) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche mit der Einschränkung, dass wir bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe § 6 Ziff. 3) nur für den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden haften.

b) Handelt der Kunde als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so gilt: Schadensersatzansprüche gegen uns wegen Rechts- und Sachmängeln sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Handeln unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Ziffer 6. c)) beruhen.

  1. Haftung für sonstige Pflichtverletzungen, Schadensersatz
    Schadensersatzansprüche gegen uns wegen der Verletzung einer außervertraglichen Pflicht (Haftung aus Delikt) oder wegen Verschuldens bei oder im Vorfeld des Vertragsschlusses (culpa in contrahendo) sowie aus sonstigen Rechtsgründen,
    insbesondere der Verletzung allgemeiner Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) oder sonstiger Vertragspflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher
    Vertragspflichten (siehe Ziffer 6. c)) beruhen.
  2. Begrenzung des Haftungsausschlusses, Haftungsbegrenzung
    Ein Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden, welche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren oder Garantien sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir allerdings nur für den nach Art des Vertragsschlusses
    vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  3. Ersatz vergeblicher Aufwendungen
    Der Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB ist dann und insoweit ausgeschlossen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nicht besteht bzw. wirksam abbedungen wurde.
  4. Eigentumsvorbehalt
    a) Der gelieferte bzw. eingebaute Gegenstand (insb. gelieferte Baustoffe) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Dies umfasst die Befugnis, bereits
    eingebaute Gegenstände wieder auszubauen, soweit die Gegenstände nicht wesentlicher Bestandteil einer Sache oder eines Grundstücks geworden sind, und zu diesem Zweck Räumlichkeiten/Grundstücke des Kunden zu betreten. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Geltendmachung eines
    weiteren Schadens bleibt in diesem Falle vorbehalten.

b) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

c) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

  1. Alternative Streitbeilegung
    a) Die EU-Kommission stellt im Internet unter nachstehendem Link eine Plattform zur
    Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten
aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

b) Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

  1. Schlussbestimmungen
    a) Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

b) Sind oder werden einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam, so bleiben die übrigen Vertragsbestandteile davon unberührt und die Vertragsparteien treffen in diesem Fall eine Ersatzregelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst gleich ist.

Stand: Juni 2022